
Unser rechtliches (insb. steuerrechtliches) Umfeld ändert sich laufend. Die gesetzlichen Regulatorien bedingen, dass auch wir uns anpassen. In unseren zweimal jährlich erscheinenden „QUADIS – News“ zeigen wir Ihnen wesentliche Neuerungen und die erforderlichen Anpassungen sowie allfällige Optimierungsvorschläge auf.
Teilpensionierung: Was gilt es zu berücksichtigen?
Wenn man sich frühzeitig Gedanken macht die letzten Arbeitsjahre ein weniger ruhiger zu gestalten und eine Teilpensionierung ins Auge fasst ist es wichtig, dass in einem ersten Schritt mit dem Arbeitgeber Kontakt aufgenommen wird. Im Anschluss sind folgende Punkte von entscheidender Bedeutung:
Entscheidend ist wie so oft, dass die Elemente des Einzelfalles berücksichtigt werden und mit der Planung frühzeitig begonnen wird.
2. Was ist der Unterschied zwischen der Voll- und der Maximalrente?
Eine Vollrente erhält, wer 44 Beitragsjahre ohne Lücken aufweist, d.h. die Beitragspflicht ab 21 bis 65 erfüllt. Die Höhe der Vollrente hängt vom durchschnittlichen Einkommen ab. Das heisst, dass ein niedriger Lohn eine niedrigere Rente und folglich ein höherer Lohn eine höhere Rente mit sich zieht. Die Vollrente kann also unter der Maximalrente liegen, wenn das Einkommen tiefer war.
Beispiel für das Jahr 2026:
Die Vollrente kann je nach Einkommen zwischen CHF 1’260 (Minimalrente) und CHF 2’520 (Maximalrente) pro Monat liegen. Die Maximalrente ist dabei die höchstmögliche AHV-Rente. Voraussetzungen hierfür sind 44 Beitragsjahre wie bei der Vollrente und ein jährliches Durchschnittseinkommen von mindestens CHF 90’720 während der Beitragsjahre. Die Maximalrente 2026 für eine Einzelperson beträgt monatlich CHF 2’520. Mit der neuen 13. AHV-Rente ab 2026 beträgt dies insgesamt CHF 32’760 pro Jahr. Von entscheidender Bedeutung ist im Zusammenhang mit der AHV-Rente ist, dass die Bezüger keine Lücke (also mindestens 44 Beitragsjahre) aufweisen können.
3. Ehepartner optimal steuerlich begünstigen
Um den Ehepartner möglichst stark zu
begünstigen, kann dies im Testament festgehalten werden. Dabei sind in erster
Linie die gesetzlichen Pflichtteile zu beachten:
Weitere Möglichkeiten ergeben sich auch, in dem ein Ehevertrag, in dem sich die Ehepartner gegenseitig die gesamte Errungenschaft zuweisen (z. B. das gemeinsam aufgebaute Vermögen, oft auch das Eigenheim), abgeschlossen wird oder wenn ein Ehepartner deutlich mehr eingebracht oder geerbt hat, kann ein Wechsel von Errungenschaftsbeteiligung zu Gütergemeinschaft sinnvoll sein. Auch die Nutzniessung am Erbanteil der Kinder ist eine Option.
4. Verwaltung von STWE-Gemeinschaften wieder im Angebot
Aufgrund der wieder zunehmenden Nachfrage bieten wir gemeinsam mit einem erfahrenen strategischen Partner neu wieder die Verwaltung von Stockwerkeigentümergemeinschaften an. Nachdem wir diesen Bereich in den vergangenen Jahren bewusst reduziert hatten, können wir interessierten Gemeinschaften nun wieder eine professionelle, verlässliche und persönlich betreute Lösung anbieten. Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Immobilienerfahrung und der spezialisierten Unterstützung unseres Partners. Bei Interesse oder Fragen freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.
In eigener Sache: Mehr Zeit fürs Kerngeschäft – wir unterstützen Sie im HR
Arbeitsverträge, Lohnadministration, Krankheits- und Unfallmeldungen, arbeitsrechtliche Fragestellungen oder die Rekrutierung neuer Mitarbeitenden – die Anforderungen im Personalwesen nehmen laufend zu. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen stellt dies oft eine zusätzliche Belastung im ohnehin anspruchsvollen Geschäftsalltag dar.
Mit unserer HR-Abteilung unterstützen wir Unternehmen bei sämtlichen Personalthemen – praxisnah, effizient und auf die Bedürfnisse von KMU abgestimmt. Dabei profitieren unsere Kunden von einer persönlichen Betreuung sowie von der engen Zusammenarbeit zwischen HR, Treuhand und Steuerberatung innerhalb der QUADIS-Gruppe.
Ob einzelne Fragestellungen oder die vollständige Auslagerung administrativer HR-Aufgaben: Wir helfen Ihnen dabei, Risiken zu reduzieren, Prozesse zu vereinfachen und wertvolle Zeit für Ihr Kerngeschäft zu gewinnen.
Gerne steht Ihnen unsere HR-Verantwortliche Anick Cina (anick.cina@quadis.ch) für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung.